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| Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines 2. Mietpreis Bei einer von uns nicht zu vertretenden Verspätung des Produktionsbeginns oder bei von uns nicht zu vertretenden Produktionsunterbrechungen wird der volle Mietpreis für den gebuchten Zeitraum berechnet. Angefangene Stunden werden jeweils zu vollen oder halben Stunden aufgerundet. Kosten für Auf- und Abbau und den Transport der gemieteten Geräte sind nicht im Mietpreis inbegriffen und werden gesondert berechnet. 3. Zahlungsbedingungen 4. Termine Vereinbarte Termine müssen spätestens drei Tage vor geplantem Produktionsbeginn schriftlich abgesagt werden. Anderenfalls wird der volle Mietpreis für den vereinbarten Mietzeitraum entsprechend unserer Preisliste berechnet. 5. Nutzung und Eigentum Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch. In sämtlichen dem Mieter überlassenen Räumen behalten wir das Hausrecht. Wir können diese Räume jederzeit selbst oder durch von uns beauftragte Personen betreten. 6. Mängel der Mietsache, Mängelanzeige 7. Versicherung und Haftung Unsere Haftung ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch einen unserer Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung ist bei leichter fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Wir haften ohne Beschränkung bei Körper- und Gesundheitsschäden oder dem Verlust des Lebens, sofern wir diese Schäden zu vertreten haben. Ist infolge unsachgemäßer Behandlung oder übermäßiger Abnutzung der Geräte eine Reparatur erforderlich, geht diese zu Lasten des Mieters. Insbesondere Stufenlinsen, Filter und Lampen müssen in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Für direkte und indirekte Schäden, die durch Ausfall oder Störung an den gemieteten Geräten oder durch unser Personal verursacht werden, ist eine Haftung unsererseits ausdrücklich ausgeschlossen. Außer in Fällen von Unmöglichkeit und Verzug haften wir, auch für unser Personal, nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für eingebrachte Sachen, die im Eigentum des Mieters stehen, wie Garderobe, Instrumente, Bänder und Filme etc., wird keine Haftung übernommen. Schadensfälle, Defekte oder Verlust der gemieteten Geräte nebst Zubehör sind uns unverzüglich zu melden. 8. Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
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